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Gemeindeamt
Gemeindeamt wird von Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeindeausschuss, Angestellter der Gemeinde. In Führung des Amtes steht der Bürgermeister.
Gemeindeamt
a) In eigenständigen Wirkungskreis füllt Aufgaben, die die Gemeindevertretung oder Gemeinderat veranlasst hat , unterstütz die Tätigkeit von Gemeindeausschuss und Kommissionen
b) In übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde übt staatliche Verwaltung aus mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in Wirkung von Gemeindeausschuss und Kommissionen gehören.
c) Entscheidet über die Erteilung der Informationen dem Antragsteller laut außergewöhnlicher Gesetz.34)
34) Gesetz Nr. 106/1999 Sb. Über Freizugang zum Informationen.
